Читать книгу Die ausgegrabene Demokratie - Pedro Olalla - Страница 19
AN DEN ÜBERRESTEN DES »BOULEUTERION« UND DES »METROON«
ОглавлениеKleisthenes schuf einen neuen Rat der Fünfhundert, der sich aus je fünfzig per Los bestimmten Mitgliedern jedes Stammes zusammensetzte. Er sollte als Verwaltungs- und Exekutivorgan einer gestärkten Volksversammlung agieren. Für diesen Rat der Fünfhundert wurde eigens ein Gebäude errichtet, hier am Fuß des Hügels, wo sich zuvor unter freiem Himmel oder einem wesentlich bescheideneren Dach der alte, von Solon eingesetzte Rat der Vierhundert versammelt hatte, bestehend aus je hundert Männern der vier traditionellen Stämme.
Dieses neue Gebäude namens Bouleuterion war viereckig und siebzig mal siebzig Fuß groß. Drei seiner Seiten wiesen Ränge auf, die den fünfhundert Ratsmitgliedern Platz boten, die vierte Seite war ein offener Säulengang, sodass jeder Bürger den Verlauf der Sitzung beobachten konnte. Mit anderen Worten: Der Rat der Fünfhundert war ein ausführendes Organ der Volksversammlung und unterlag der permanenten Kontrolle durch die Bürgerschaft.
Knapp ein Jahrhundert später wurde gleich daneben ein neues Bouleuterion gebaut, das alte Auditorium wurde zum Generalarchiv der Stadt unter der feierlichen Aufsicht Rheas, der Mutter der olympischen Götter. Die Ruinen, die heute vor diesem grünen Vorhang aus Zypressen, Olivenbäumen und Feigenkakteen stehen, sind ein wirres Amalgam aus den Überresten dieser beiden Gebäude und dem zerfallenden Mauerwerk anderer Bauten, die später hinzukamen. Es ist kaum zu begreifen, dass der Sitz des ausführenden Organs der Demokratie heute dieses Bild des Zerfalls bietet und nur noch einige literarische Fragmente seine einstige Funktion beleuchten. Keine einzige Säule steht mehr, keine noch so bescheidene Tribüne, auch kein Fass, wie es Diogenes an diesem Hort der Rhea als Wohnstatt gedient hat. Nichts erinnert mehr an den Glanz der frisch aus der Werkstatt des Phidias kommenden chryselephantinischen Statue der Göttin, mit ihren treuen Löwen und ihrer mächtigen Zimbel, der Hüterin der Gesetze und des Willens der Polis. Nun, immerhin ist da noch der Name ihres Heiligtums, Metroon, »Heiligtum der Göttermutter«, denn damit werden in Griechenland nach wie vor Melderegister bezeichnet.
Der von Kleisthenes eingesetzte Rat der Fünfhundert beaufsichtigte die Ausführung der an spezifische Beamte übertragenen Aufgaben. Er kontrollierte zum Beispiel Versteigerungen und die Vergabe öffentlicher Bauaufträge, das Eintreiben privater Schulden, die Auszahlung von Pensionen an Behinderte, die Anfertigung von Trophäen für die Panathenäischen Spiele und den Zustand der Pferde, die von Privatleuten mit öffentlichen Geldern gefüttert wurden. Direkt verantwortlich war der Rat für den Unterhalt der Flotte und die Bewachung der öffentlichen Gebäude. Zu Beginn durfte der Rat auch Sanktionen, Gefängnisstrafen und sogar die Todesstrafe verhängen, doch diese Befugnisse wurden ihm per Abstimmung schon bald vom Volk entzogen, das umsichtig die Mängel der Reform beseitigte. So hatte der Rat der Fünfhundert keine gesetzgebende Funktion, sondern nur die Aufgabe, die Angelegenheiten vorzubereiten, die dann in der Volksversammlung debattiert wurden. Die wahren Gesetzgeber waren die Bürger selbst, und zwar auf persönliche, direkte Art und Weise. So unglaublich es uns heute erscheinen mag, jeder Bürger konnte damals ein Gesetz einbringen, also von sich aus eine Gesetzesinitiative starten und sie der Volksversammlung zur Abstimmung vorlegen. Allerdings trug dieses Gesetz dann auch den Namen seines Initiators, und mit dem Recht, es einzubringen, ging auch die Pflicht einher, die Verantwortung dafür zu übernehmen.
Jeden Sommer, wenn der Rat der Fünfhundert seine Amtsgeschäfte aufnahm, wurden auch die alten, von der Bürgerschaft beschlossenen Gesetze und Dekrete einer Prüfung unterzogen. Wer ein neues Gesetz einbringen wollte, richtete seinen Vorschlag an die Volksversammlung; wenn er wollte, dass ein altes Gesetz modifiziert oder abgeschafft werden sollte, musste er ausdrücklich die entsprechenden Punkte erörtern. Nachdem ein Vorschlag den auf der Pnyx versammelten Bürgern vorgelesen worden war, musste er am Sitz des Archon eponymos ausgehängt werden, damit jeder Bürger ihn sich noch einmal durchlesen und sich ein eigenes Urteil bilden konnte. Im Anschluss wurde er dem Rat der Fünfhundert vorgelegt, der ihn begutachtete, den Text in juristische Sprache übertrug und zur Abstimmung an die Volksversammlung zurückreichte, stets mit einer nicht bindenden Empfehlung, die endete mit den Worten: »Was immer das Volk entscheiden möge, wird gut sein.«25 Später (403 v. Chr.) wurde diesem Prozess ein weiterer Schritt hinzugefügt: Eine gut bestückte Kommission von Nomotheten – 501 oder 1001 –, ausgewählt aus den Bürgern, die den Geschworenengerichten angehörten, debattierte ausführlich über jeden Vorschlag, bevor er an den Rat weitergereicht und schließlich in der Volksversammlung offen diskutiert und per Handzeichen gutgeheißen oder abgelehnt wurde. Nur so konnte ein Gesetz wirksam, aber ebenso von jedem Bürger wieder in Frage gestellt werden, sollte es sich als ungerecht oder unpraktikabel erweisen.
Das individuelle Recht, ein Gesetz vorzuschlagen, ging einher mit der Verpflichtung, sich nicht von Partikularinteressen leiten zu lassen oder gegen das Gemeinwohl zu handeln. Um sich in dieser Hinsicht abzusichern und alle abzuschrecken, die solches im Schilde führen könnten, richtete die Stadt zwei kluge Rechtsmittel ein: den »Prozess gegen das Gesetz« und den »Prozess gegen das für die Gemeinschaft nicht förderliche Gesetz«.26 Ersteres befasste sich hauptsächlich mit den Formalien und dem Prozedere und sah Strafen vor, die von einer einfachen Geldbuße in weniger schwerwiegenden Fällen bis hin zum Entzug von politischen Rechten für Wiederholungstäter reichten. Das zweite Rechtsmittel, das nur auf Gesetze, nicht auf Dekrete angewandt wurde, konnte sogar die Todesstrafe nach sich ziehen für diejenigen, die ein Gesetzesvorhaben durchsetzen wollten, das gegen die Interessen der Gemeinschaft verstieß. Beide Prozesse, zu denen es äußerst selten kam, wurden vor einem großen Geschworenengericht verhandelt.
εδοξε τηι βουληι και τωι δημωι (édoxe tê boulê kái tô démō) (»So haben es der Rat und das Volk beschlossen.«). Dieser Satz, der auf vielen aus der Erde geborgenen Stelen überliefert ist, stand über allen Gesetzen und Dekreten, über die in den Zeiten der Athenischen Demokratie abgestimmt wurden. Im Vergleich zu dieser Erklärung ist die Formel »Senatus populusque romanus« geradezu eine hohle rhetorische Figur, ja eine gefährliche Illusion. Seit der griechischen Antike hatte kein Volk mehr wirklich eine direkte Teilhabe – und Urheberschaft – an der Verfassung, Genehmigung, Anwendung und Abschaffung der Gesetze, mit denen es regiert wurde.