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Prolog

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Passive Sterbehilfe ist das Nichtergreifen (Unterlassen), Reduzieren oder Nichtfortführen (Abbrechen) lebenserhaltender Maßnahmen aus medizinethischen Gründen.

Dies gilt für Patienten, die sich aufgrund einer schweren Krankheit in ärztlicher Behandlung befinden. Hier sei jedem Betroffenen geraten, rechtzeitig eine Patientenverfügung zu erstellen.

Was aber ist mit Menschen, die sich noch nicht in einer Klinik befinden und aus dem Leben scheiden möchten? Die noch im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sind?

Weder die Zahl der nach eigenem Willen schon Erlösten noch die Zahl der Menschen, die diesen Weg noch vor sich haben, aber noch keine geeignete Möglichkeit gefunden haben, ist in einer Statistik erfasst. Die noch lebenden Personen, die aus dem Leben scheiden wollen, werden dies nicht an die große Glocke hängen. Von den Verstorbenen wird eine große Anzahl als eines natürlichen Todes Gestorbene eingestuft. Die Behörden erkennen oft nicht das Verbrechen, was dahintersteckt. Deuten keine äußeren Anzeichen auf einen gewaltvollen Tod hin und ist der Tote schon älteren Jahrgangs, steht sehr oft auf dem Totenschein unter der Rubrik Todesart: natürlicher Tod.

Hilfe für Menschen, die zum Beispiel wegen einer schweren Krankheit aus dem Leben scheiden wollen, gibt es in Deutschland kaum. Denjenigen hilft in den meisten Fällen eine Beratung einer kirchlichen Einrichtung wenig.

Kardinal Lehmann hat für die deutschen katholischen Bischöfe in Fulda bekräftigt: Kein Mensch darf über sein Leben frei verfügen.

Und er bestimmt als Kardinal, was ein würdevoller Tod in den Augen der Katholischen Kirche ist – und was nicht. Die Kirche lehnt damit sowohl die aktive Sterbehilfe ab, wobei einem Todkranken ein tödliches Medikament verabreicht wird, als auch die – in Deutschland erlaubte – Beihilfe zum Suizid. Die Entscheidung von Menschen, in Patientenverfügungen festzuschreiben, dass nicht mehr lebensverlängernde, sondern nur schmerzlindernde Medikamente und Therapien verabreicht werden dürfen, dem stimmten die Bischöfe in Fulda allerdings zu.

Etwas gemäßigter meldet die Evangelische Kirche: Selbsttötung darf keine normale Option werden!

Spitzenvertreter der Evangelischen Kirche finden die Entscheidung des Bundestages für ein Verbot geschäftsmäßiger Suizidbeihilfe richtig. Das hilft allerdings einem Menschen, der aus dem Leben scheiden möchte und dies nicht selber tun kann, wenig.

Die Begebenheiten im Thriller sind frei erfunden. Ähnlichkeiten mit Personen sind rein zufällig und nicht beabsichtigt. Gleichwohl möchte der Autor zu bedenken geben, dass es sich in dem einen oder anderen Fall so zugetragen haben könnte.

Erlöse mich

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