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Patrizier und Plebeier

Nach der Vertreibung des etruskischen Königs Tarquinius Superbus durch Iunius Brutus waren zahlreiche etruskische Familien in Rom zurückgeblieben. 508 v. Chr. gelang es dem Etruskerkönig Lars Porsenna von Clusium, Rom zu belagern und zu erobern, er zog sich aber um 504/503 v. Chr. wieder zurück. Eine weitere territoriale Entwicklung Roms schien durch den Druck, den die Etrusker auf Rom ausübten, nicht möglich zu sein, bis Hieron I. von Syrakus vor Kyme 474 v. Chr. die etruskische Flotte entscheidend besiegen konnte. 470 v. Chr. wurde die Flotte der Etrusker bei Himera an der Nordküste Siziliens nochmals von den Griechen geschlagen, und sie mussten sich auf die Gebiete nördlich des Tiber zurückziehen.

Der permanente Kriegszustand zwischen Rom und seinen Nachbarn band weite Teile der Bevölkerung in den Kriegsdienst ein, was auch mit der Übertragung politischer Rechte an diese Gruppen einherging. Die Patrizier (von patres - Väter, Vorfahren) mussten Zuwanderern aus den Rom umgebenden Ortschaften gestatten, sich in Rom anzusiedeln, um die Zahl der waffenfähigen Männer zu erhöhen. So bildete sich neben ihnen eine neue Bevölkerungsschicht, genannt die Plebeier (von plebs, Menge, Volk), die zwar persönlich frei waren, vor Gericht selbständig auftreten und mit Patriziern rechtsgültige Verträge schließen konnten, aber sonst von den Staatsgeschäften ausgeschlossen waren und nicht in patrizische Familien einheiraten konnten.

Die Errichtung der Republik bedingte auch eine Neuorganisation des römischen Staatswesens. Die religiösen Aufgaben des Königtums übernahm ein rex sacrorum (Priesterkönig), für den aber tatsächlich das collegium pontificium, das Gremium der pontifices, die priesterlichen Aufgaben vollzog.

Der neue römische Magistrat war durch eine Machtaufteilung in seinen Ämtern gekennzeichnet, die stets auf ein Jahr beschränkt waren (Annuität und Kollegialität). Die offiziellen Stellen waren Ehrenämter (honores), bezahlt wurde nur der Aufwand, der durch die Ausübung des Amtes entstand. Die obersten Beamten wurden zunächst als praetores bezeichnet und erhielten ab 449 v. Chr. den Titel Konsul (Pl.: consules) und hatten den Oberbefehl über das Heer, die Justiz und die Strafgewalt sowie das Recht auf die Einberufung des Senates und der Comitien (Volksversammlungen in verschiedenen Gliederungen). Dazu kamen neue Ämter wie die der Prätoren als Stellvertreter der Konsuln und der Quästoren, welche den Staatsschatz verwalteten und als Kriegszahlmeister ins Feld zogen.

Diesen Ämtern stand der Senat mit 300 Mitgliedern gegenüber, welche die Konsuln unterstützen und beaufsichtigten. War der Staat in Not, so konnten die Konsuln einen für sechs Monaten bestimmten Diktator (dictator) als Alleinherrscher ernennen, der von einem Reitergeneral (magister equitum) unterstützt wurde.

Diese stark auf den Adel ausgerichtete Verfassung rief mit der Zeit energischen Widerstand von Seiten der Plebeier hervor, die nach Gleichberechtigung und Teilnahme an der städtischen Verwaltung strebten. Dies führte zu jahrelangen Auseinandersetzungen zwischen den sozialen Gruppen und gipfelte der Sage nach im Auszug der Plebeier aus Rom auf den Heiligen Berg (mons sacer) 494 v. Chr., die erst wieder nach der Gewährung von Zugeständnissen zurück nach Rom gebracht werden konnten.

In der Folge wurde das Volkstribunat geschaffen, das nur von Plebeiern besetzt wurde und das diesen Rechtssicherheit bei Soldatenaushebungen, in Steuerangelegenheiten sowie bei Verhaftungen und Prozessen geben sollte und das selbst Verfügungen der Konsuln und des Senates durch ein Veto für ungültig erklären konnte. Plebeiische Ädile (niedere Beamte) unterstützten die Volkstribunen, und die Plebeier konnten in ihren Tribus zu Wahlen zusammentreten, wovon es in der Stadt Rom vier, im umgebenden Land 16 gab, die sich mit der Zeit auf 35 erhöhten.

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