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Die innere Organisation

Der Gegensatz zwischen Patriziern und Plebeiern verlangte mit der Zeit nach einer grundlegenden Rechtssicherheit, die durch die 451 v. Chr. von einem Zehnerkollegium geschaffenen Zwölftafelgesetze gewährleistet wurde. Diese Kodifikation des Rechtes auf zwölf Holz- oder Bronzetafeln brachte den Plebeiern zwar nicht die erhoffte Entlastung vom Kriegsdienst und der Schuldknechtschaft, löste sie aber aus der persönlichen Willkür der Rechtsprechung, wobei die Verfahren unter die Aufsicht des Senates gestellt wurden. Eine Erleichterung brachte die 445 v. Chr. erlassene lex Canuleia, ein Gesetz, das die Eheschließung zwischen Patriziern und Plebeiern gestattete, das aber vermutlich nur auf die reichen plebeiischen Familien Anwendung fand.

In dieser Zeit dürfte auch die Zenturienverfassung entstanden sein, welche die Bürger nach ihrer Steuerleistung ordnete und damit dem Staat die Möglichkeit gab, das gesamte Volk zum Kriegsdienst einzuberufen. Es wurden 193 Zenturien geschaffen, die in der neuen Volksversammlung (comitia centuriata) jeweils eine Stimme hatten, wobei das Stimmgewicht stets zu Gunsten der reichsten Klassen verteilt war. So entstand die Gesellschaftsform einer Timokratie (Herrschaft der Besitzenden), indem die alteingesessenen adeligen Familien im Senat mit der Zeit durch einen neuen Besitzadel, meist reiche Grundbesitzer, ersetzt wurden und in der die Zenturien, je nach Vermögen, verschiedene Rechte und Pflichten hatten. Die Einschätzung des Vermögens und damit die Möglichkeit zur politischen Wirksamkeit führten die Konsuln und ab 443 v. Chr. eigene Beamte, die Zensoren (censores) durch, die auch die Staatsausgaben zu überwachen hatten. Zu ihren weiteren Pflichten zählte die Bewahrung der Moral der Bürger, und sie hatten auch das Recht, Unwürdige aus dem Senat auszustoßen.

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