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Vorwort der Autoren
ОглавлениеDie 5. Auflage bringt das Werk in Bezug auf Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur auf den Stand März 2016. Die Aktualisierung in rechtlicher Hinsicht, aber auch viele Veränderungen tatsächlicher Art in der Praxis der Untersuchungshaft erforderten eine weitgehende Überarbeitung der meisten Randnummern. Berücksichtigung fanden insbesondere die gesetzlichen Änderungen, die Gegenstand des am 1.1.2010 in Kraft getretenen Gesetzes zur Änderung des Untersuchungshaftrechts sind. Die erweiterten Pflichten zur Belehrung und Information eines Verhafteten, die Einführung eines weiteren Falles notwendiger Verteidigung nach Inhaftierung und die Neuregelung des Akteneinsichtsrechts nach Inhaftierung sind Gegenstand umfangreicher Rechtsprechung und literarischer Stellungnahmen geworden. Dies erfordert im Hinblick auf die große Praxisrelevanz dieser Thematik eine umfangreiche Neubearbeitung. Dies gilt auch für die Thematik der „Haftbedingungen“, die als Folge der sog. Föderalismusreform und der Aufspaltung zwischen den in §§ 119, 119a StPO geregelten Materien einerseits und den den einzelnen Bundesländern vorbehaltenen Regelungen andererseits neue Probleme und vielfältige Abgrenzungsfragen aufwirft. Unter Berücksichtigung der dazu inzwischen vorliegenden Rechtsprechung ist die Kommentierung der neuen Untersuchungshaftvollzugsgesetze der einzelnen Bundesländer bzw. der einschlägigen Abschnitte in den neuen Landesjustizvollzugsgesetzen erheblich ausgeweitet worden. Die diesbezüglichen Landesgesetze sind im Internet unter www.cfmueller.de/u-haft unter der Rubrik „Produktservice“ abrufbar. Ferner wurden das Gesetz zur Stärkung der Rechte des Beschuldigten im Strafverfahren vom 2.7.2013 mit seinen erweiterten Belehrungspflichten und das nunmehr gesetzlich normierte Recht auf Dolmetscherleistungen eingearbeitet.
Des Weiteren werden die Voraussetzungen für die Anordnung von Untersuchungshaft gegen sich im EU-Ausland aufhaltende deutsche Staatsangehörige sowie gegen Beschuldigte aus EU-Mitgliedstaaten im Lichte des EU-Rechts ausführlich thematisiert. Dies betrifft insbesondere die seit dem 23.7.2015 zulässige Übertragung der Überwachung von Haftverschonungsauflagen auf die zuständigen Behörden eines anderen EU-Mitgliedstaates, um Beschuldigten die Möglichkeit zu geben, in ihren gewöhnlichen Aufenthaltsstaat zurückzukehren.
Eine ausführliche Neubearbeitung erforderte das Kapitel über die zeitliche Begrenzung der Untersuchungshaft, nachdem sowohl durch den EGMR als auch das BVerfG das Beschleunigungsgebot im Zusammenhang mit der Untersuchungshaft eine erhebliche Aufwertung erfahren hat. In diesem Zusammenhang wurden auch die Ausführungen zu den Anforderungen an eine Verfassungsbeschwerde sowie zu den Möglichkeiten nachträglichen Rechtsschutzes erweitert.
Und schließlich wird der praktisch bedeutsame, bislang aber wenig beachtete Staatshaftungsanspruch für rechtswidrig erlittene Untersuchungshaft aus Art. 5 Abs. 5 EMRK erstmals umfassend dargestellt.
Der besonderen Bedeutung der Rechtsprechungskasuistik für die Praxis des Untersuchungshaftrechts wurde durch möglichst erschöpfende Berücksichtigung einschlägiger veröffentlichter und nicht veröffentlichter Entscheidungen Rechnung getragen.
Im Mai 2016
Iserlohn
Frank Nobis
Bremen
Reinhold Schlothauer
Hinweis
Die Texte der Untersuchungshaftvollzugsgesetze der Länder sowie aktuelle Hinweise zum Recht der Untersuchungshaft finden Sie im Internet unter www.cfmueller.de/u-haft unter der Rubrik „Produktservice“