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1.1.1 Europäische Datenschutzrichtlinie als Vorgängerbestimmung

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Im Jahr 1995 erließen das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (im Folgenden „DS-RL“). Der Hintergedanke war schon damals eine umfassende Harmonisierung der Rechtslage zur Herstellung eines gleichwertigen Schutzniveaus in allen Mitgliedsstaaten (im Folgenden „MS“) der EU.

Mit der DS-RL konnte dieses Ziel jedoch nur bedingt erreicht werden: Dies war vor allem der unterschiedlichen Umsetzung der Richtlinie in den einzelnen MS und der uneinheitlichen Rechtsprechung der jeweiligen Aufsichtsbehörden geschuldet.[2]

In der unternehmerischen Praxis wurde der Datenschutz bis vor Kurzem eher stiefmütterlich behandelt, während die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zuge der weltweiten Vernetzung sowie aufgrund technologischer Entwicklungen rasant zunahm. Mit dem Jahr 2016 sollte sich dies jedoch schlagartig ändern.

Datenschutz für Unternehmen

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