Читать книгу Datenschutz für Unternehmen - Ricarda Kreindl - Страница 23
1.3.3 Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter
ОглавлениеAbgesehen von der betroffenen Person als sogenanntes „Schutzsubjekt“ der DSGVO nehmen die beiden zentralen Rollen der DSGVO der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter ein:
Verantwortlicher im Sinne des Art 4 Z 7 DSGVO ist jede „natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet“. Der Verantwortliche ist derjenige, der dafür Sorge zu tragen hat, dass die Vorgaben der DSGVO eingehalten werden. Er ist somit Hauptadressat der Pflichten aus der DSGVO.[35]
Auftragsverarbeiter ist nach Art 4 Z 8 DSGVO jede „natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet“. Entscheidend ist daher, dass der Auftragsverarbeiter ausschließlich im Auftrag des Verantwortlichen tätig wird. Er ist in der Verarbeitung der personenbezogenen Daten streng weisungsgebunden. Sobald der Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten zu eigenen Zwecken verarbeitet bzw. eigenständig über Mittel und Zwecke der Verarbeitung bestimmt, ist er als Verantwortlicher zu qualifizieren.