Читать книгу Datenschutz für Unternehmen - Ricarda Kreindl - Страница 25
1.4.1 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, Treu und Glauben, Transparenz
ОглавлениеPersonenbezogene Daten müssen auf
+rechtmäßige Weise,
+nach Treu und Glauben und
+in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise
verarbeitet werden.
Art 5 Abs 1 lit a DSGVO enthält somit drei Grundsätze: