Читать книгу Datenschutz für Unternehmen - Ricarda Kreindl - Страница 25

1.4.1 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, Treu und Glauben, Transparenz

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Personenbezogene Daten müssen auf

+rechtmäßige Weise,

+nach Treu und Glauben und

+in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise

verarbeitet werden.

Art 5 Abs 1 lit a DSGVO enthält somit drei Grundsätze:

Datenschutz für Unternehmen

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