Читать книгу Datenschutz für Unternehmen - Ricarda Kreindl - Страница 22
1.3.2 Verarbeitung
ОглавлениеUnter Verarbeitung ist gemäß Art 4 Z 2 DSGVO jeder „mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung, zu verstehen“. Dabei handelt es sich um einen zentralen Begriff in der DSGVO, der sämtliche datenschutzrechtlich relevante Vorgänge in Bezug auf personenbezogene Daten umfassen soll. Die Aufzählung der Verarbeitungsvorgänge ist demgemäß lediglich demonstrativ.[33]
Die Bestimmung spricht von Vorgängen, die „mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren“ durchgeführt werden können. Dabei handelt es sich um einen Verweis auf die Technikneutralität der DSGVO.[34] Sofern der sachliche Anwendungsbereich der DSGVO (zB Speicherung im Dateisystem) eröffnet ist, kann die Verarbeitung auch manuell (nicht-automatisiert) erfolgen.