Читать книгу Datenschutz für Unternehmen - Ricarda Kreindl - Страница 34
1.4.7 Rechenschaftspflicht
ОглавлениеDer Verantwortliche ist für die Einhaltung der Grundprinzipien (siehe Kapitel 1.4.1 bis Kapitel 1.4.6) verantwortlich und muss dies auch entsprechend nachweisen können (Art 5 Abs 2 DSGVO). Der Verantwortliche ist daher dazu angehalten, eine umfassende Dokumentation über sämtliche Maßnahmen zur Sicherstellung des Datenschutzes zu führen.[61]