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1.4.7 Rechenschaftspflicht

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Der Verantwortliche ist für die Einhaltung der Grundprinzipien (siehe Kapitel 1.4.1 bis Kapitel 1.4.6) verantwortlich und muss dies auch entsprechend nachweisen können (Art 5 Abs 2 DSGVO). Der Verantwortliche ist daher dazu angehalten, eine umfassende Dokumentation über sämtliche Maßnahmen zur Sicherstellung des Datenschutzes zu führen.[61]

Datenschutz für Unternehmen

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