Читать книгу Datenschutz für Unternehmen - Ricarda Kreindl - Страница 41
2.2 Art 82 DSGVO – Haftung und Recht auf Schadenersatz
ОглавлениеArt 82 DSGVO bestimmt zunächst: „Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter.“[69] Soweit – scheinbar – so klar.
Aber eben nicht ganz: