Читать книгу Datenschutz für Unternehmen - Ricarda Kreindl - Страница 17

1.2.2.3Anwendbarkeit aufgrund des Völkerrechts

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Die DSGVO findet ebenfalls Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen nicht in der EU niedergelassenen Verantwortlichen an einem Ort, der aufgrund des Völkerrechts dem Recht eines MS unterliegt (Art 3 Abs 3 DSGVO). Die Formulierung des Art 3 Abs 3 DSGVO ist dahingehend etwas irreführend, da es nicht erforderlich ist, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten am entsprechenden Ort stattfinden muss. Es ist bereits ausreichend, dass der Verantwortliche über eine Niederlassung an diesem Ort verfügt.[26] Dies gilt zB für diplomatische oder konsularische Vertretungen eines MS (ErwGr 25 DSGVO).

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