Читать книгу Datenschutz für Unternehmen - Ricarda Kreindl - Страница 19
1.2.3.2Räumlicher Anwendungsbereich
ОглавлениеMit Ablauf des 31. Dezember 2019 ist § 3 DSG, welcher den räumlichen Anwendungsbereich des DSG regelte, außer Kraft getreten (§ 70 Abs 14 DSG).
Das Außerkrafttreten des § 3 DSG hinterlässt eine (vermeintliche) Regelungslücke dahingehend, ob und wann das österreichische DSG zur Anwendung kommt. Da der österreichische Gesetzgeber offensichtlich die Regelungen der DSGVO als ausreichend ansieht, lässt sich die Antwort wohl nur aus deren Bestimmungen ableiten. Aus der Sicht der Autoren spricht daher vieles dafür, den Anwendungsbereich des DSG analog zu Art 3 DSGVO zu bestimmen. Dies würde zu folgendem Ergebnis führen:
Der räumliche Anwendungsbereich des DSG wäre gegeben, wenn und soweit die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Tätigkeiten einer Niederlassung eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiter in Österreich erfolgt, und zwar ebenfalls unabhängig davon, ob die Verarbeitung in Österreich stattfindet.
Das DSG würde außerdem Anwendung finden auf die Verarbeitung personenbezogener Daten von Betroffenen, die sich in Österreich befinden, durch einen nicht in Österreich niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, wenn die Datenverarbeitung im Zusammenhang damit steht,
+betroffenen Personen in Österreich Waren oder Dienstleistungen anzubieten, unabhängig davon, ob von diesen Betroffenen eine Zahlung zu leisten ist;
+das Verhalten Betroffener zu beobachten, soweit ihr Verhalten in Österreich erfolgt.