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1.1.2 Die Geburtsstunde der DSGVO

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Am 24. Mai 2016 trat die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO) in Kraft. Diese Verordnung hob die bisher in Geltung stehende DS-RL auf und sollte erst ab 25. Mai 2018 zur Anwendung gelangen. Den Normadressaten wurde sohin eine zweijährige „Schonfrist“ zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gewährt.

Die Grundprinzipien der DS-RL finden sich im Wesentlichen auch in der DSGVO wieder, den entscheidenden Unterschied macht jedoch die Wahl des Rechtsinstruments aus.[3] Die DSGVO ist als Verordnung in den MS unmittelbar anwendbar, auch wenn aufgrund ihrer sogenannten „Öffnungsklauseln“ noch ein gewisser Umsetzungsspielraum für die nationalen Gesetzgeber verbleibt. Dies führt im Ergebnis zu einer leider nicht gänzlichen, aber doch weitgehenden Vereinheitlichung des Datenschutzrechts innerhalb der EU.

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