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cc) Weitere Möglichkeiten der Behandlung einer Klage
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Der Staatsrat kann ferner eine Wiederaufnahme der Verhandlung beschließen,[373] die Rechtssache an das Plenum überweisen,[374] eine Frage im Vorabentscheidungsverfahren dem Verfassungsgerichtshof, dem EuGH oder dem Benelux-Gerichtshof vorlegen,[375] eine Sache aus der Gerichtsterminliste streichen lassen,[376] das Verfahren aussetzen[377] oder feststellen, dass eine Klage gegenstandslos geworden ist.[378]