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X. Versuch und Regelbeispiel

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Das Zusammenspiel von Versuch und Regelbeispiel kann in der Klausur problematisch werden. Dabei sind 3 Konstellationen zu unterscheiden:

Der Täter hat den Diebstahl nur versucht, aber dabei eines der Regelbeispiele verwirklicht.
Der Täter hat den Diebstahl nur versucht und auch das Regelbeispiel nur „versucht“.
Der Täter hat den Diebstahl vollendet, aber das Regelbeispiel nur „versucht“.

Die erste Konstellation ist unproblematisch und nicht umstritten. Anders die beiden anderen Fallkonstellationen, die aufgrund des Streits zwischen Rechtsprechung und Literatur zu den Klausurklassikern gehören.

Strafrecht Besonderer Teil II

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