Читать книгу Strafrecht Besonderer Teil II - Sabine Tofahrn - Страница 96
X. Versuch und Regelbeispiel
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Das Zusammenspiel von Versuch und Regelbeispiel kann in der Klausur problematisch werden. Dabei sind 3 Konstellationen zu unterscheiden:
• | Der Täter hat den Diebstahl nur versucht, aber dabei eines der Regelbeispiele verwirklicht. |
• | Der Täter hat den Diebstahl nur versucht und auch das Regelbeispiel nur „versucht“. |
• | Der Täter hat den Diebstahl vollendet, aber das Regelbeispiel nur „versucht“. |
Die erste Konstellation ist unproblematisch und nicht umstritten. Anders die beiden anderen Fallkonstellationen, die aufgrund des Streits zwischen Rechtsprechung und Literatur zu den Klausurklassikern gehören.