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2.Gegenstand und Ziele des Personalmanagements

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7Die administrative Personalarbeit erfüllt klassische Unterstützungsaufgaben wie Personalbetreuung, Personalaktenführung, Gehaltszahlung und Zeiterfassung und gewährleistet die Leistungsbereitstellung der Ressource Personal. Personalarbeit ordnet sich reaktiv den Organisationszielen unter und leistet keinen proaktiven Beitrag als eigenständiges Managementfeld.

Dieses eher eng gefasste Verständnis der Personalarbeit entstammt weitgehend einem Managementverständnis des vorigen Jahrhunderts, das in vielen Teilen der Privatwirtschaft nach wie vor aktuell ist und sich gerade zu wandeln beginnt vor dem Hintergrund der Entwicklung von Rahmenbedingungen, die gekennzeichnet sind durch Fachkräfteknappheit und globale Herausforderungen im Bereich der künstlichen Intelligenz. Die Einsicht, dass ein nachhaltigerer Wandel von der Produktorientierung hin zur Kunden- und Umfeldorientierung weitgehend auf sich warten lässt, führt zu der realistischen Feststellung, dass die Privatwirtschaft keine hinreichenden Antworten auf die zentralen Fragen der Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Bereiches als Dienstleister und attraktiven Arbeitgeber parat hat.

8Die betriebswirtschaftliche Betrachtungsweise scheint daher nur eine eingeschränkte Perspektive zu bieten. Eine adäquate Definition von Personal­management richtet nicht nur den Blick nach innen im Sinne einer „Nabel­schau“, sondern beschreibt eine Kultur, die es allen Organisationsmitgliedern ermöglicht, als Leitziel die Qualität der Leistung gegenüber den Kunden außerhalb der Behörde in den Fokus zu nehmen und alle organisationalen Prozesse und Strukturen auf dieses Ziel hin auszurichten, ohne die hierfür erforderlichen verwaltungsinternen Prozesse aus dem Blick zu verlieren. Vielmehr darf die Strategie und die daraus abgeleiteten Prozesse nicht an den Organisationsgrenzen halt machen, sondern reichen im Sinne einer Outcome-Orientierung bis zu den Kunden der Verwaltung.

9In den vergangenen Jahren hat sich der Blick von der juristischen und betriebswirtschaftlichen Deutungshoheit auf eine interdisziplinäre Verbindung zwischen mehreren fachlichen Disziplinen erweitert. Abbildung 1 gibt einen Überblick über die interdisziplinäre Vernetzung in Bezug auf alle Ebenen und Felder eines modernen Personalmanagements. Denn es geht nicht darum, eine Disziplin durch eine andere zu ersetzen, sondern um ein zielorientiertes Zusammenwirken.

In vielen Behörden ist der Personalbereich zwischenzeitlich mit Spezialisten aller Disziplinen ausgestattet. Das bringt in der Praxis nicht nur unterschiedliche Perspektiven mit sich, sondern auch die daraus resultierenden Herausforderungen einer Kooperation und Kommunikation. Die Anforderungen an Organisationen bestehen hierbei darin, moderne Arbeitsformate zum Gedankenaustausch, zur gemeinsamen Planung und Zielbildung zu schaffen. Das können IT-unterstützte Kreativräume und virtuelle Plattformen oder Workshopformate sein. Gelingt dies nur unzureichend, koexistieren bestenfalls die Disziplinen nebeneinander, nicht selten jedoch stehen sie in Konkurrenz zueinander. Jede Fachdisziplin betrachtet einen anderen spezifischen Ausschnitt und kommt damit zu anderen Schlussfolgerungen. Die Chance besteht in einer multidimensionalen Vernetzung der Disziplinen.

Personalmanagement in der öffentlichen Verwaltung

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