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1.3 Umwandlungssteuergesetz
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Die steuerlichen Auswirkungen bei einer Verschmelzung mit einer GmbH als übernehmendem bzw. neu gegründetem Rechtsträger richten sich nach den folgenden Vorschriften des Umwandlungssteuergesetzes.[21]
von | in/auf | UmwStG |
Körperschaft | Körperschaft | §§ 11–13 |
Personengesellschaft | Körperschaft | §§ 20 ff. |
Sie sind grundsätzlich für die Ebene des übertragenden Rechtsträgers, des übernehmenden Rechtsträgers und des Anteilseigners zu überprüfen.