Читать книгу Unternehmenskauf bei der GmbH - Stephan Ulrich - Страница 85
3.2 Umwandlungssteuergesetz
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Der Formwechsel kann weitgehend steuerneutral durchgeführt werden. Bei einem Formwechsel von einer Personenhandelsgesellschaft in eine GmbH wird dies durch Buchwertfortführung auf Ebene der übernehmenden Kapitalgesellschaft erreicht, sofern das Bewertungswahlrecht gem. § 25 i.V.m. § 20 UmwStG entsprechend ausgeübt wird. Auf diesen Formwechsel sind die Vorschriften über die Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft anzuwenden.[50]
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Ein Formwechsel einer Kapitalgesellschaft (wie z.B. einer Aktiengesellschaft) in eine andere Kapitalgesellschaft (wie z.B. eine GmbH) ist im UmwStG nicht geregelt, da es zu keiner Gewinnrealisierung kommt. Das Steuersubjekt bleibt von dem Formwechsel unberührt.[51]