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4. Anwachsung

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Hat das Unternehmen die Rechtsform einer GmbH & Co. KG und möchte der Erwerber lediglich Geschäftsanteile an einer GmbH erwerben, kann das Unternehmen zuvor im Wege der Anwachsung auf die Komplementär-GmbH übertragen werden. Scheidet ein Gesellschafter aus einer Personengesellschaft aus, wächst sein Anteil am Gesellschaftsvermögen gem. § 738 Abs. 1 S. 1 BGB den übrigen Gesellschaftern an. Scheiden aus einer GmbH & Co. KG alle Kommanditisten aus, wächst das Gesellschaftsvermögen der allein verbleibenden Komplementär-GmbH an.[52] Das Ausscheiden der Kommanditisten kommt einer verdeckten Einlage in die GmbH gleich, wenn sie keine Abfindung erhalten oder diese niedriger als der Verkehrswert der KG-Anteile ist. Es führt zur Aufgabe des Mitunternehmeranteils.[53] Ein sich hieraus ergebender Aufgabegewinn gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb beim Gesellschafter.[54] Die Gewinnrealisierung ist aber umstritten.[55]

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Erhalten die ausscheidenden Gesellschafter als Ausgleich neue Geschäftsanteile an der GmbH, so liegt eine erweiterte Anwachsung vor. Die Gesellschafter der Personengesellschaft bringen somit ihre Gesellschaftsanteile durch Kapitalerhöhung in die bisherige Komplementär-GmbH ein. Da dies zu Buchwerten geschehen kann, erfolgt keine Gewinnrealisierung.[56]

Unternehmenskauf bei der GmbH

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