Читать книгу Klausurenkurs im Familien- und Erbrecht - Susanne Benner - Страница 117

I. Unterhaltsbeziehung

Оглавление

157

Zunächst müsste zwischen H und F eine Unterhaltsbeziehung bestehen. Diese ergibt sich hier aus der ehemals wirksamen und nunmehr geschiedenen Ehe zwischen ihnen.

Klausurenkurs im Familien- und Erbrecht

Подняться наверх