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I. Aufhebungsvoraussetzungen

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Es müsste ein Grund für die Eheaufhebung gegeben sein, eine Antragsberechtigung bestehen und ggf. die Antragsfrist eingehalten werden. Zudem dürfte die Aufhebung der Ehe nicht ausgeschlossen sein.

Klausurenkurs im Familien- und Erbrecht

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