Читать книгу Klausurenkurs im Familien- und Erbrecht - Susanne Benner - Страница 28
I. Unterhaltsbeziehung
Оглавление33
Voraussetzung eines jeden Unterhaltsanspruches ist es, dass zwischen Anspruchsteller und Anspruchsgegner eine Unterhaltsbeziehung besteht. Diese würde hier (nach unterstellter Scheidung) aus der ehemals wirksamen und nunmehr geschiedenen Ehe zwischen J und M resultieren.