Читать книгу Offen gesagt Band 3 Zum aktuellen Zeitgeschehen - Tassilo Wallentin - Страница 5
ОглавлениеERSCHIENEN AM 30. 8. 2015
VOM GENDERWAHN ZUM GENDERWAHNSINN
Wegen einer Verordnung der Bundesregierung wurden Millionen Strafzettel vernichtet, weil sie nicht gegendert waren. Tatsächlich zeigte die teure Aktion in blamabler Weise, dass nun auch die Regierenden der deutschen Sprache nicht mehr so ganz mächtig sind. Die neue Formulierung diskriminiert nun alle Männer, wohingegen die frühere sprachlich korrekt alle einbezogen hatte. Ein anti-sexistischer Schildbürgerstreich.
Bis vor Kurzem war in Organstrafmandaten der Polizei stets „vom Lenker“ des Fahrzeugs die Rede. Doch damit sollte nach dem Willen der Anti-Sexisten endlich Schluss sein. Es müsse nun auch gendergerecht gestraft werden. Und seit 1. August 2015 gibt es ihn nun: den gegenderten Strafzettel. Zuvor wurden noch Millionen vorhandener „sexistischer“ Strafzettel um viel Steuergeld vernichtet und bereits angebrochene Strafzettelblöcke Blatt für Blatt durch händische Computereingaben storniert, was einen geradezu unfassbaren Verwaltungsaufwand darstellte. Nunmehr ist also nicht mehr „vom Lenker“, sondern „vom Lenker/von der Lenkerin“ die Rede.
Doch ausgerechnet damit schaffen die Regierenden eine Neu-Diskriminierung und zeigen, dass sie selbst – bestürzend – wenig Ahnung von der deutschen Sprache haben: Der Begriff „der Lenker“ sagt nichts über das biologische Geschlecht aus (kann also männlich oder weiblich gemeint sein). „Die Lenkerin“ hingegen ist eindeutig weiblich. Wie lautet nun aber die biologisch-männliche Form von Lenker? „Lenkerich“ oder „Lenkermann“?
In den gegenderten Strafmandaten müsste eigentlich „vom Lenkerich/von der Lenkerin“ die Rede sein, widrigenfalls die Männer diskriminiert werden, da es für sie keine geschlechtsspezifische Anrede mehr gibt, für Frauen dagegen jetzt schon. Die in Wahrheit einzig gültige Formulierung für beide Geschlechter ist der Begriff „der Lenker“. Aber ausgerechnet den hat man um sehr viel Steuergeld abgeschafft, weil aufgrund fortschreitenden Genderwahnsinns nun auch der Gesetzgeber nicht mehr zwischen Grammatik und Geschlecht unterscheiden kann. Nur weil ein „der“ vor dem Subjekt steht, ist nicht automatisch von einem Mann die Rede und umgekehrt – „der Busenstar“ ist eine Frau und „die Tunte“ ein Mann. „Der Mensch“ ist weiblich oder männlich; ebenso wie „die Person“ oder „die Geisel“. Es gibt keine „Menschin“, keinen „der Person“ und keinen „der Geisel“. Und „das“ Mädchen wird nicht zur Sache, nur weil ein „das“ voransteht.
Dass diese „Strafzettel-Groteske“ bei Frau Heinisch-Hosek auf Begeisterung stößt, wie ihre Sprecherin betonte, war nicht anders zu erwarten. Ihr Ministerium setzte sich schon vor Monaten auf recht bizarre Art für gendergerechtes Strafen ein. In einer hauseigenen Broschüre hieß es, „dass die Durchführung von Steinigungen eindeutig Nachteile für Frauen habe“. Frau Heinisch-Hosek lieferte auch gleich die krause Begründung: Männer würden bei einer Steinigung nur bis zu den Hüften, Frauen hingegen bis zu den Schultern eingegraben. Das sei nicht gendergerecht; Männer hätten größere Fluchtchancen. „Gleichberechtigung nun auch bei Steinigungen – die wirren Forderungen einer Politikerin“, titelte daraufhin die renommierte „Huffington Post“. Darunter war ein Foto von Frau Heinisch-Hosek zu sehen.
Ob ein/e Genderbeauftragt/er/e ihres Ministeriums einer „nicht-frauenfeindlichen“ Steinigung bereits beiwohnen durfte, war der „Huffington“ nicht zu entnehmen.