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IV. Wirkungen des SortenschutzSortenschutzWirkunges, RechtsverletzungRechtsverletzungSortenschutzen

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Wie für die Wirkung gewerblicher Schutzrechte üblich, gewährt auch das Sortenschutzrecht dem Rechtsinhaber ein AusschließlichkeitsrechtAusschließlichkeitsrecht, das zum einen durch ein positives Benutzungsrechtpositives BenutzungsrechtBenutzung-srecht, zum anderen ein negatives Verbietungsrechtnegatives Verbietungsrecht gekennzeichnet ist (allgemein zur entsprechenden Ausgestaltung der Immaterialgüterrechte vgl. § 1 II.).

Recht des geistigen Eigentums

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