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V. Internationales und europäischeuropäischSortenschutzes SortenschutzSortenschutzeuropäischerSortenschutzinternationalerrecht 1. Internationaler Schutz von PflanzenzüchtungPflanzenzüchtungen

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Das internationale Sortenschutzrecht ist im „Internationalen Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen“ (PflZÜ) geregelt, das am 2.12.1961 in Paris von Staaten unterzeichnet wurde, die einen Verband – die International Union for Protection of New Varieties of Plants (UPOVUPOV) – bilden.1 Die wichtigsten Regelungen des sog. UPOV-Übereinkommens, das zuletzt 1991 revidiert wurde, sind die Inländerbehandlung (Art. 4), die freie Wahl des Erstantrags (Art. 10 Abs. 1), die Unabhängigkeit der Sortenschutzrechte in den Staaten der verschiedenen Vertragsparteien (Art. 10 Abs. 3), das PrioritätPriorität-srechtsrecht (Art. 11) und die Sicherung der freien Ausübung des AusschließlichkeitsrechtsAusschließlichkeitsrecht (Art. 17 Abs. 1).2

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