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Frage 4: Zulässigkeit der Klage zum Amtsgericht Augsburg 1. Parteifähigkeit der FlyHigh Ltd. a) Sitztheorie

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Die Parteifähigkeit der Komm kaufen wir‚s GmbH ergibt sich wie zu Frage 1. Es stellt sich aber auch für die Beklagte FlyHigh Ltd. die Frage der Parteifähigkeit.

Zu ermitteln ist wieder das Gesellschaftsstatut. Die Sitztheorie hätte angesichts des schon bei Gründung effektiven deutschen Verwaltungssitzes am Wohnsitz des Flug in Augsburg zu einem deutschen Gesellschaftsstatut geführt. Da im deutschen Recht eine Rechtsform „private limited company“ nicht vorgesehen ist und die für die Gründung einer GmbH geltenden Bestimmungen (insbesondere § 7 Abs. 1 GmbHG, Anmeldung beim AG Augsburg) nicht eingehalten wurden, wäre die Gesellschaft nicht rechtsfähig gegründet, somit (§ 50 Abs. 1 ZPO) nicht parteifähig.

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