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V. Risiken beim Einsatz

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Bei Derivaten besteht im Vergleich mit sonstigen Hebelgeschäften die Besonderheit, dass die Transaktionspartner im bilateralen Verhältnis lediglich künstlich – durch die Transaktion – generierte Risiken vereinbaren (Abschn. 1). Es kommt insofern zwar zu keiner Risikoexternalisierung, allerdings ist eine solche auch nicht völlig ausgeschlossen (Abschn. 2). Außerdem setzen die Transaktionspartner Hebelung ein, wodurch Risiken verkettet werden können (Abschn. 3). Die Beurteilung solcher Transaktionen ist aus gesamtwirtschaftlicher Sicht vorzunehmen und fällt ambivalent aus (Abschn. 4).

Die Regulierung innovativer Finanzinstrumente

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