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2. Wirtschaftliche Funktionen

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CDS bieten einem Kreditgeber die Möglichkeit, sich (als Sicherungsnehmer) gegen Ausfallrisiken aus dem Kreditverhältnis abzusichern. Ebenso wie bei sonstigen Kreditderivaten muss der Sicherungsnehmer bei einem CDS tatsächlich keinem Ausfallrisiko und damit auch keinem Ausfallrisiko aufgrund eines von ihm selbst vergebenen Kredits ausgesetzt sein. Das impliziert, dass sich CDS auf andere Sicherungsgeber übertragen lassen und folglich handelbar sind.

Dem Handel mit CDS kommt zugute, dass diese Instrumente vorab mit wenigen Kosten verbunden sind. So kann der Sicherungsnehmer sich ohne unmittelbaren Baraufwand Schutz verschaffen. Aber auch für den Sicherungsgeber besteht keine Notwendigkeit zur Vorfinanzierung der Risiken, anders als bei Kreditverbriefungen. Davon abgesehen können mit Hilfe von CDS Kredit- und Zinsrisiken unabhängig voneinander abgesichert werden.290 Allerdings sind die Einzelrisiken, die durch CDS abgesichert werden, typischerweise wenig vergleichbar. Das bedeutet, dass ein Handel mit solchen Risiken grundsätzlich nur in der Form stattfinden kann, dass der Sicherungsgeber das übernommene Ausfallrisiko weiter überträgt. Dagegen kommt eine Verbriefung, die dem Sicherungsnehmer den Kauf eines Ausfallschutzes für beliebige, austauschbare Forderungen gestatten würde, bei Einzelrisiken normalerweise nicht in Betracht. Der Ausfallschutz besteht hier vielmehr für ein von vornherein bestimmtes Ausfallrisiko als Referenzwert.

Ihrem Bezug auf bestimmte Einzelrisiken entsprechend werden CDS bisher – anders als öffentlich gehandelte Wertpapiere – fast ausnahmslos bilateral gehandelt (OTC-Geschäft). Das gilt sowohl, wenn die CDS Einzelrisiken absichern, als auch für Basket CDS.291 Ein Großteil des Geschäftes wird von einer Gruppe großer Investmentbanken und Wertpapierhändler (sog. dealers) abgewickelt, die einen Großteil der eingegangenen Risiken durch Absicherungsgeschäfte wieder ausgleichen. Diese Händler stehen auf Seiten sowohl der Sicherungsgeber (Verkäufer) als auch der Sicherungsnehmer (Käufer).292 Infolge des Big-Bang-Protokolls der ISDA von 2009 hat sich ein Handel mit einer limitierten Anzahl fixierter Kupons unabhängig vom am Markt gehandelten spread etabliert.293

Die Regulierung innovativer Finanzinstrumente

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