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2. Keine Risikoexternalisierung

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Die Risiken, die Vertragsgegenstand eines Derivatkontrakts sind, werden bewusst vereinbart und somit nicht im vorgenannten Sinne externalisiert. Das schließt nicht aus, dass Risiken hinsichtlich sonstiger transaktionsbezogener Risiken im Wege der Negativauslese externalisiert werden (z.B. hinsichtlich des Umfangs der Gegenparteirisiken).255 Eine Negativauslese kommt ebenso bei komplexeren Finanzinstrumenten mit derivativen Elementen in Betracht. Davon abgesehen können sich auch bei Derivaten – in ihrer Grundform wie auch komplexeren Produkten – moralische Risiken entwickeln.

Die Regulierung innovativer Finanzinstrumente

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