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3. Einsatz von Hebelung und Risikoverkettung

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Ein unter Umständen problematisches Element von Derivaten ist, dass es sich um Hebelgeschäfte handelt, durch die es zu einer Risikoverkettung kommen kann. Diese Risikoverkettung kann sich zum Nachteil dritter Marktteilnehmer auswirken.

Als Differenzgeschäfte mit Hebelwirkung gehen Derivatkontrakte zunächst mit geringen Kosten einher, weil eine Leistungspflicht erst zukünftig entsteht. Die Leistungspflicht kann aufgrund der Vereinbarungen im Kontrakt sogar vervielfacht werden (= mehrfache Hebelung). So können die Transaktionspartner z.B. in einem Forward-Kontrakt vereinbaren, dass eine Erhöhung der Rohstoffpreise zur Zahlung nicht lediglich des einfachen Ausgleichsbetrags führen soll, sondern des doppelten Betrags. Diese Möglichkeit, Gewinne unter Nutzung eines (evtl. vervielfachten) Hebels zu generieren, macht Derivate insbesondere für Marktteilnehmer mit spekulativen Interessen attraktiv (Nachfrageseite).256 Zugleich bedeutet das erst zukünftige Entstehen einer Leistungspflicht, dass sich Banken zu geringen Kosten als Gegenpartei zur Verfügung stellen können (Anbieterseite). Dazu muss ihnen nicht einmal eine konkrete Nachfrage nach solchen Instrumenten zu Absicherungszwecken bekannt sein. Sie können ihr Angebot sogar gezielt an Marktteilnehmer mit spekulativer Zielsetzung richten.257

Die mit Derivatkontrakten einhergehende Risikoverkettung kann gefährlich sein, weil sie erst zu dem Zeitpunkt offenkundig wird, in dem die vereinbarte Leistungspflicht entsteht. Ein Vergleich mit den schon zuvor dargestellten Fremdkapitalinstrumenten verdeutlicht, was gemeint ist. Bei derartigen Instrumenten kommt es dadurch zu einer Risikoverkettung, dass ein Marktteilnehmer Fremdkapital einsetzt, um es in Transaktionen mit einer Gewinnaussicht zu investieren. Die Risikoverkettung wirkt dann zulasten des Fremdkapitalgebers und besteht bis zur vollständigen Abwicklung der Transaktion. Derivate erlauben es ebenfalls, Gewinne anzustreben, ohne hierfür eigenes Kapital einzusetzen. In dieser Gewinnchance eines Transaktionspartners spiegelt sich das Gegenparteirisiko, das sich realisiert, wenn die Gegenpartei bei Entstehung der vereinbarten Leistungspflicht nicht zahlen oder liefern kann. Die Risikoverkettung über Derivate kann zu Nachteilen für Dritte führen, soweit das mit dem Derivatkontrakt verbundene Risiko für die Gegenparteien über das hinausgeht, was sie jeweils selbst wirtschaftlich tragen können.

Die Regulierung innovativer Finanzinstrumente

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