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2.Art und Umfang des Schadensersatzes

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Der Amtshaftungsanspruch ist auf Schadensersatz in Geld gerichtet. Damit kommt auch ein Schmerzensgeld in Betracht (§ 253 Abs. 2 BGB). Dies gilt u. a. für die gesundheitliche Beeinträchtigung durch militärischen Tieffluglärm.43 Ein Mitverschulden des Geschädigten (§ 254 BGB) kann den Schadensersatz mindern oder ausschließen (soweit nicht bereits der Ausschlussgrund des § 839 Abs. 3 BGB eingreift). Betritt ein Besucher bei einer Waffenschau eine erkennbar nicht feststehende Leiter zu einem Panzer und stürzt, muss er sich ein hälftiges Mitverschulden zurechnen lassen.44

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