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Vorwort des Herausgebers

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Ich freue mich sehr, auch im Namen der Autorinnen und Autoren, die mit ihren fachkundigen Beiträgen wesentlichen Anteil daran hatten, dieses kleine Handbuch vorlegen zu können. Es beschreibt in thematisch in sich abgeschlossenen Kapiteln die Grundlagen des Wehrrechts.

Das Werk richtet sich an alle die, die sich für die grundsätzlichen Themen des Wehrrechts interessieren müssen oder es möchten. So sollen sich insbesondere Soldatinnen und Soldaten, Lehrgangsteilnehmende und Lehrende an Ausbildungseinrichtungen in der Bundeswehr, Angehörige der Rechtspflege der Bundeswehr, der Strafjustiz und der Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Innenministerien des Bundes und der Länder sowie der Polizeien, Studierende an den Universitäten der Bundeswehr sowie an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Funktionsträgerinnen und Funktionsträger im politisch-parlamentarischen Raum angesprochen fühlen. Schließlich richtet sich das Buch auch an an der Bundeswehr interessierte Bürgerinnen und Bürger.

Es erscheint angesichts aktueller Diskussionen über den inneren Zustand der Bundeswehr mehr denn je sinnvoll, sich über das rechtliche Fundament der bewaffneten Macht im Staate in prägnanter Kürze, aber auch der nötigen Tiefe zu orientieren, um mehr Einblick in deren rechtlichen Rahmen zu erhalten und so im alltäglichen Gespräch die eigene Meinung fundiert zu vertreten, aber auch unter dem Eindruck des medialen und politischen Diskurses die eigene Position zu schärfen.

Die Autorinnen und Autoren dieses Buches haben die fachlichen Beiträge nicht in ihrer dienstlichen Funktion verfasst, sondern geben ausschließlich ihre persönliche (Rechts-) Auffassung wieder.

Im Interesse der besseren Lesbarkeit verzichtet das Buch in den einzelnen Kapiteln bewusst auf die Verwendung weiblicher und männlicher Paarformen. Stattdessen wird die grammatisch maskuline Form verallgemeinernd verwendet (sog. generisches Maskulinum). Diese Bezeichnungsform umfasst selbstverständlich Personen aller Geschlechter.

Rechtsprechung und Literatur befinden sich auf dem Stand vom 1. Oktober 2020.

Bonn, im Dezember 2020

Dr. Christian Raap

Wehrrecht

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