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4.Konkurrenzen

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Der Amtshaftungshaftungsanspruch steht in Konkurrenz zu anderen Haftungsnormen:45 Die allgemeinen deliktischen Ansprüche (§§ 823, 826, 831 BGB) sind ausgeschlossen. Ansprüche aus Gefährdungshaftung, insbesondere die Kraftfahrerhalterhaftung (§ 7 StVG), werden nicht verdrängt. Gleiches gilt für andere Ansprüche aus Staatshaftung.

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