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3.Vorgesetztenverhältnis auf Grund besonderer Anordnung

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§ 5 VorgV gewährt Befehlsbefugnis für Vorgesetztenverhältnisse aufgrund besonderer Anordnung: Ein Vorgesetzter kann innerhalb seiner Befehlsbefugnis Untergebene einem anderen Soldaten für eine bestimmte Aufgabe vorübergehend unterstellen.129 Die Befehlsbefugnis wird also delegiert:130 Der Vorgesetzte, der sich auf § 5 VorgV beruft, bekommt die Vorgesetzteneigenschaft durch jemand anderes übertragen. Um die allgemeine Hierarchie der Dienstgrade zu wahren, soll dabei ein im Dienstgrad niedrigerer Soldat einem im Dienstgrad höheren Soldaten nur vorgesetzt werden, wenn besondere dienstliche Gründe dies erfordern.131

Wichtig ist, dass diese Unterstellung immer nur für eine bestimmte, zeitlich klar begrenzte und konkret zu benennende Aufgabe erfolgen darf und damit als Ausnahme zu den in §§ 1–4 VorgV getroffenen Regelungen zu sehen ist.132 Durch die Anordnung der Unterstellung, die den Untergebenen dienstlich bekanntzugeben ist, erhält der Soldat die Befugnis, den unterstellten Soldaten Befehle zu erteilen, die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgabe notwendig sind.133 Bsp. war „unser“ NavGast, bevor er an Bord seine ersten Seemeilen sammelte, als Hörsaalwochendienst an der Marineschule in Bremerhaven seinen Kameraden gegenüber Vorgesetzter nach § 5 VorgV und führte sie als solcher morgens von den Unterkünften zum Hörsaalgebäude.

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