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Kapitel 6Einsatz im Innern

Harald Erkens I.Politische Brisanz und praktische Relevanz

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Der Einsatz der Streitkräfte im Innern ist politisch brisant und rechtlich hochanspruchsvoll. Staat und Gesellschaft können es sich, zumal unter den sicherheitspolitischen Umständen des 21. Jahrhunderts, jedoch nicht leisten, um diesen sperrigen Gegenstand einen Bogen zu machen. Je nach Szenario ist der Einsatz deutscher Soldaten auf deutschem Boden zu anderen als zu originären Verteidigungszwecken ein Gebot der praktischen Vernunft oder aber das letzte Mittel zum Schutz des freiheitlichen Rechtsstaates.

In das volle Scheinwerferlicht geriet das Thema nach „Nine-Eleven“ sowie nach den seit 2006 ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz. In der Frage nach dem Abschuss eines gekaperten Passagierflugzeuges scheiden sich bis heute die Geister. Parlament und Regierung, Rechtsprechung, Rechtswissenschaft und sogar der Kulturbetrieb (in Gestalt des weltweit aufgeführten Theaterstücks „Terror“ von Ferdinand von Schirach) haben sich an dem Problem des Streitkräfteeinsatzes im Innern abgearbeitet. Wie in nur wenigen anderen Fragen liegen hier die Fundamente des Rechtsstaates offen.

Mit der Rückbesinnung auf Landes- und Bündnisverteidigung – ursprüngliche und anspruchsvollste Aufgabe der Bundeswehr –, aber auch mit der gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge, mit Heimatschutz, nationaler Krisen- und Risikovorsorge sowie Unterstützungsleistungen, namentlich bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen, nehmen die aktuellen Basisdokumente der Bundesregierung (Weißbuch, Konzeption der Bundeswehr. Konzeption Zivile Verteidigung) auch den Einsatz im Innern wieder in den Blick.

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