Читать книгу Wehrrecht - Timo Walter - Страница 47

1.Befehlsbegriff

Оглавление

§ 2 Nr. 2 WStG enthält die eingangs skizzierten Bausteine eines Befehls:137 Entscheidend ist neben der Vorgesetzteneigenschaft des Befehlenden zunächst, dass der Befehl derart gefasst ist, dass der Befehlsempfänger erkennen kann, was von ihm genau verlangt wird. Der Soldat muss zu einem konkreten Handeln oder Unterlassen aufgefordert werden. Diese Aufforderung kann in jeder Form erteilt werden, nämlich „schriftlich, mündlich oder in anderer Weise“. Auch Flaggensignale oder Lichtzeichen können daher Befehle enthalten. Darüber hinaus kann es neben einem Befehl für den konkreten Einzelfall auch Dauerbefehle geben, z. B. in Form von Dienstvorschriften.138 Schließlich muss ein Befehl immer mit Anspruch auf Gehorsam erteilt werden, d .h. anhand der Gesamtumstände oder der Wortwahl des Vorgesetzten muss eindeutig erkennbar sein, dass mit der Befehlserteilung die Erwartung der Ausführung desselben verbunden ist.

Wehrrecht

Подняться наверх