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II.Vorgesetztenverordnung

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Die VorgV ist mit lediglich sieben Paragraphen, von denen der letzte nur ihr Inkrafttreten zum Gegenstand hat, erfreulich übersichtlich. Daraus sollte man jedoch nicht schließen, dass der genaue Regelungsgehalt der VorgV zum Standardwissen eines jeden Soldaten der deutschen Streitkräfte gehört.97 Auch entpuppen sich die sieben Paragraphen bei genauerer Betrachtung als deutlich komplizierter als gedacht. Sie gleichen einem „Mosaik“98 von insgesamt sechs Möglichkeiten, aufgrund derer ein Soldat zum Vorgesetzten eines anderen Soldaten werden kann.99 Diese sechs Möglichkeiten lassen sich wiederum in vier unterschiedliche Vorgesetztenverhältnisse einteilen: Das Vorgesetztenverhältnis auf Grund der Dienststellung, das Vorgesetztenverhältnis auf Grund des Dienstgrads, das Vorgesetztenverhältnis auf Grund besonderer Anordnung und das Vorgesetztenverhältnis auf Grund eigener Erklärung.

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