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III.Fallgruppen einer Amtshilfeleistung durch die Bundeswehr

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Im Rahmen der Amtshilfe können Behörden vielfältige Leistungen erbringen. Da es jeweils auf das konkrete Ersuchen der „hilfebedürftigen“ Behörde ankommt, lässt sich hier keine erschöpfende Aufzählung denkbarer Hilfeleistungen vornehmen. Als Beispiele für Amtshandlungen werden in der Literatur u. a. genannt: Erteilen von Auskünften, Übermittlung von Daten, Übersendung von Akten, Bereitstellung von Räumen und technischen Hilfsmitteln, Vornahme von Ermittlungshandlungen.74 Die Bundeswehr hat zivile Behörden und die Polizei z. B. bei der Flutkatastrophe 2002, bei politischen Großereignissen wie dem G8-Gipfel in Heiligendamm 2008 und dem G20-Gipfel in Elmau im Juni 2015 unterstützt. Auch im Rahmen der Flüchtlingshilfe im Jahr 2015 wurde die Bundeswehr in vielfältiger Weise tätig.75 Die nachfolgend aufgeführten Fallgruppen sollen als erste Orientierung dienen.

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