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1.1 Die Kanonikerreform des 11. und 12. Jahrhunderts
ОглавлениеDer vielschichtige Prozess der Kirchenreform des 11. Jahrhunderts, die mit dem Namen des Papstes Gregor VII. (1073–1085) verbunden ist, erfasste, vom Mönchtum ausgehend, auch die Lebensweise und den Dienst der Kanoniker. Der Terminus canonicus bezeichnet dabei ursprünglich einen Kleriker, der in der verbindlichen Liste (canon) des Klerus einer Kirche eingeschrieben ist, für deren liturgischen Dienst er zuständig ist (so im Konzil von Clermont 535, canon 15). Damit verband sich jedoch sehr bald die Vorstellung von einem Kleriker, der nach den Canones, den Dekreten der Kirche, zu leben hat.4 Konkret sind damit die Kleriker an Dom- und Stiftskirchen (Kollegiatstiften) gemeint, im Deutschen meist Dom- bzw. Chorherren genannt.