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Die Kanoniker

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Die Kanoniker an den Dom- und Stiftskapiteln bildeten nicht nur einen herausragenden Teil des Klerus, sondern sie waren oft auch in die Leitung von Diözesen oder Sprengeln einbezogen. Die bis ins 11. Jahrhundert bestimmende Regelung ihrer Lebensweise war die sog. Aachener Regel (Institutiones Aquisgranenses). Ihr ging die Regel des Bischofs Chrodegang von Metz (742–766) für das gemeinsame Leben der Kleriker an seinem Bischofssitz voraus. An Benedikts Mönchsregel orientiert, gestattete diese den Kanonikern Verfügungsrechte über die in die Kirche eingebrachten und ihnen wieder zur Verfügung gestellten Güter und Mittel und die Führung eines eigenen Haushalts. Gemeinsam waren Chorgebet, Arbeit, Refektorium (Speisesaal) und Dormitorium (Schlafsaal) in Klausur.7

Die Reichssynode von Aachen 816 widmete sich u. a. der Neuordnung des monastischen Lebens. Dabei wurden Mönche und Kanoniker klar unterschieden und die bestehenden Mischformen und Mischregeln, auch die Chrodegangs, aufgehoben. Für die Mönche und Nonnen wurde die Benediktsregel zum alleinigen Maßstab erklärt. Für die Kanoniker und Kanonissen wurden eigene Bestimmungen erlassen, die den Rahmen ihrer Lebensweise absteckten. Diese wurden aus älteren Synodalbestimmungen und Kirchenväterstellen gesammelt. Die Institutio canonicorum sah ein gemeinsames Leben der Kanoniker in einem abgegrenzten Bereich mit Chorgebet und Pflege der Liturgie an der entsprechenden Kirche vor. Refektorium und Dormitorium sollten gemeinsam sein. Die einzelnen Kanoniker konnten jedoch über Privatbesitz und Pfründen verfügen. Sie legten keine Gelübde ab, sondern wurden nach entsprechender Anwartschaft in die Gemeinschaft der Kanoniker aufgenommen und darin mit einer Pfründe versorgt. An der Spitze des Kanonikerstiftes sollte ein dem Bischof (praelatus) unterstellter Propst (praepositus) stehen, der auch vom König ernannt werden konnte.

Die Synode nahm zwar zwei Sermones (355 und 356) von Augustinus über die Lebensweise der Kleriker auf, verlangte aber von diesen gerade nicht ein Leben in persönlicher Besitzlosigkeit (Armut). Die Essensrationen waren mit Fleisch, täglich vier Pfund Brot und bis zu vier Liter Wein, die an Festtagen je nach Vermögen des Stiftes aufgebessert werden konnten, so reichlich bemessen, dass sie dem Archidiakon Hildebrand, nachmals Papst Gregor VII., in einer polemischen Rede bei der Lateransynode 1059 wie für Zyklopen bestimmt vorkamen.8

In der Praxis konnte aber das gemeinsame Leben der Kanoniker mancherorts wegen des Widerstands der Kanoniker oder auf Grund der Besitzverhältnisse nicht durchgeführt werden, sodass es bei den einzelnen Dom- oder Stiftsherrenhöfen als Pfründen blieb und das gemeinsame Tun auf das Chorgebet beschränkt wurde.

Die Prämonstratenser

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