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Parlament ohne Macht

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Dann kam das Jahr 1848: Ein Ruck ging durch Europa, als in Frankreich die Republik ausgerufen wurde. Das morsche System mit der Vorherrschaft der Fürsten und des Adels wankte. Karl Marx und Friedrich Engels hatten mit der Veröffentlichung des Kommunistischen Manifests revolutionäre Ideen unter die Leute gebracht. Die Herrschenden spürten den Druck ihrer Untertanen, ihre Unzufriedenheit mit den politischen Verhältnissen. Der Ruf nach einer Nationalversammlung, nach Erneuerung, wurde immer stärker. Im Mai fanden die Wahlen zur deutschen, verfassungsgebenden Nationalversammlung statt. Für je 50.000 Männer wurde ein Abgeordneter gewählt.

Das Wahlrecht war damals allerdings an die Selbstständigkeit des einzelnen Mannes

geknüpft. Dieses Kriterium wurde in den deutschen Staaten sehr unterschiedlich interpretiert. Nach heutigen Schätzungen besaßen etwa 85 Prozent der Männer im damaligen Deutschland das aktive und passive Wahlrecht. Arbeiter nicht in allen Staaten. Die Wahlbeteiligung für die Nationalversammlung schwankte zwischen 40 und 75 Prozent. Aber nicht alle Wahlkreise entsandten tatsächlich Abgeordnete. Deshalb hatte die Nationalversammlung nur etwa 585 Mitglieder. An der Eröffnungssitzung nahmen sogar nur 330 Abgeordnete teil. Die Zeit war einfach noch nicht reif für eine echte Demokratie.

Als der König von Preußen die ihm angebotene Kaiserkrone ablehnte und die Reichsverfassung nicht in Kraft trat, war der Versuch fehlgeschlagen, auch in Deutschland eine Verfassung auf demokratischem und revolutionärem Wege einzuführen. In der Folge blieb das monarchische Prinzip erhalten. Verfassungen, die in den Einzelstaaten erlassen wurden, konnten sich nicht auf die Volkssouveränität berufen.

Auch die Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 beruhte auf dem monarchischen Prinzip. Nicht das Volk war der Träger der Staatsgewalt, sondern die Gesamtheit der Fürsten und Stände. Diesem Bundesrat saß der vom Kaiser Wilhelm I. ernannte Reichskanzler Otto von Bismarck bis 1890 vor. Der deutsche Kaiser, zugleich preußischer König, war als Staatsoberhaupt Präsident des Bundes. Zwar wurde der Reichstag nach allgemeinem und gleichem Wahlrecht gewählt, konnte aber gemäß Verfassung keinen Einfluss auf die Regierungsbildung nehmen. Der Reichskanzler wurde vom deutschen Kaiser ernannt. Die Macht lag damals also voll beim Kaiser und seinem Kanzler.

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