Читать книгу Gesellschaftsrecht II. Recht der Kapitalgesellschaften - Ulrich Wackerbarth - Страница 143

VI. Details zur Kapitalerhaltung

Оглавление

203

Anhand einiger Fälle werden nun einige Details zur Kapitalerhaltung erläutert. Um niemanden zu überfordern, beschränkt sich die Darstellung auf sieben Aspekte, die praktisch wichtig und nicht unmittelbar aus dem Gesetz abzuleiten sind. Sie sind anhand der Fälle 12, 13 und 14 erklärt und dienen dazu, das Verständnis des Kapitalerhaltungssystems und die Rechtsprechung dazu zu vertiefen.

204

Fall 12:

Gesellschafter S (an der S-GmbH, einem Bauunternehmen, zu 75 % beteiligt, daneben ist der Geschäftsführer der S-GmbH, T, zu 25 % an ihr beteiligt) will seiner mittellosen Ehefrau E auf ihre Bitte hin ein Darlehen für einen neuen Sportwagen besorgen. Es gelingt dem S, den Geschäftsführer T der S-GmbH zur Hingabe eines solchen Darlehens (50.000 €) an die E zu überreden. Dies geschieht, obwohl die letzte Jahresbilanz der S-GmbH nicht besonders gut aussah, was auch dem S bekannt war: Stammkapital 100.000 €, Aktivvermögen 500.000 €, Verbindlichkeiten 400.000 €. Dann fährt E den Wagen auf der Landstraße gegen einen Baum, dieser ist nur noch Schrott. Besteht ein Anspruch der S-GmbH gegen S und/oder T auf Zahlung an die S-GmbH in Höhe von 50.000 € „wegen der Auszahlung des Darlehens an E“? Rn. 221


[Bild vergrößern]

Bilanz: Aktiva Passiva
100.000 (SK)
500.000 400.000
Gesellschaftsrecht II. Recht der Kapitalgesellschaften

Подняться наверх