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1.2.5 Materienrechte

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Ist das Projekt weder UVP- noch IPPC-pflichtig, ist das Verfahren nach den Materienrechten abzuführen. Wie unter Kapitel 1.1 dargelegt, handelt es sich häufig um mehrere Verfahren, typischerweise ein Anlagen- und ein Bauverfahren. Allerdings enthalten die einzelnen Materiengesetze wesentliche Erleichterungen und „Abkürzungen“ für die jeweiligen Verfahren, die für eine effiziente Projektdurchsetzung, die Zeit und Kosten spart, genutzt werden sollten.

Der nachfolgende Verfahrenscheck zeigt, wie der kürzeste Weg zur Genehmigung aufgespürt werden kann.

Umweltverfahren für Betriebe

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