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1.2 Rechtsrahmencheck

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Das österreichische Umweltrecht kennt drei Grundmodelle, nach denen Genehmigungsverfahren ablaufen können. Ihre Anwendbarkeit hängt – vereinfacht gesagt – von der Größe oder Leistung eines Projekts ab: Die größten Projekte bedürfen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), relativ große Projekte industriellen Maßstabs einem unionsrechtlich geprägten Sonderverfahrensrecht; am bedeutendsten ist hierbei das Industrieemissionsrecht (IE; früher: IPPC), Sonderregelungen bestehen zudem nach dem Emissionshandels- und Seveso-III-Recht. Mittlere und kleinere Projekte unterliegen dem „hausgemachten“ österreichischen Genehmigungsrecht, die im juristischen Sprachgebrauch auch unter dem Begriff der Materienrechte zusammengefasst werden.

Diese drei Modelle stehen in einer spezifischen Rangfolge, aus der sich ein dreistufiges Prüfverfahren – vom größeren zum jeweils kleineren Verfahren – ableiten lässt: UVP, wenn nein: IPPC bzw. Seveso bzw. EZG, wenn nein: Materienrecht.

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Praxistipp: Rechtscheck in 3 Schritten

Prüfen Sie die Genehmigungspflicht nach dem Ausschlussprinzip – beginnend beim größten Verfahrenstyp absteigend bis zum kleinsten:

+Ist das Projekt UVP-pflichtig?

+Wenn nein: Ist das Projekt nach dem anzuwendenden Materienrecht IPPC-, EZG- oder Seveso-III-pflichtig?

+Wenn nein, ist das Projekt nach den sonstigen Verfahren der Materienrechte zu prüfen.

Umweltverfahren für Betriebe

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