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12. März 1991
ОглавлениеMutationen der Warenform. – »Shareware« und »public domain-software« als Modifikationen der Warenform, Realscholastik einer Produktionsweise, die dem klassischen Privateigentum entwächst. »Shareware« ein Unbegriff für das »Hinüberragen« einer Ware in den Nichtwarebereich, wo die Dinge ohne Gegenleistung von jedem angeeignet werden können wie das Einmaleins oder das Alphabet. »Shareware« ist die gute Miene zum bösen Spiel, dass sich Programme durch jeden unbegrenzt reproduzieren lassen bei reinen Materialkosten. Das hat den Markt gespalten in einen formellen und einen informellen. Der formelle Markt verlangte Rechtsschutz, dieser aber nur zufällig wirksam. Der informelle Markt verlangt kein Vertriebssystem, die »Ware« verbreitet sich »von selbst«, wie es vom Kapitalstandpunkt heißt (in Wirklichkeit verbreiten sie die Benutzer: einer der Unterschiede von ziviler und bourgeoiser Gesellschaft). Das materielle Interesse der Verwerter zieht sich nun auf die Handbücher zurück, da aber auch diese kopiert werden, auf die Zusage eines Up-date-Service gegen Zahlung der Registrierungsgebühr. Eine Halbform sind daher die Kurzformen, die gegen eine kleine Gebühr verkauft werden und die der Nutzer probefahren und mit konkurrierenden Programmen vergleichen kann, um sich dann ggf. für den Erwerb der Vollform zu entscheiden. – »Public domain-software« ist mit öffentlichen Mitteln entwickelt und darf nach US-amerikanischem Recht daher nicht als Ware gehandelt werden.