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1.4 Strafvollzug
ОглавлениеNeben den oben dargestellten ambulanten Sozialen Diensten der Justiz ist Soziale Arbeit auch im stationären Kontext mit straffälligen Menschen anzutreffen. Der Strafvollzug – also der Vollzug einer Freiheitsstrafe – findet grundsätzlich in einer Justizvollzugsanstalt (JVA) statt. Auch hier sind für die in Deutschland insgesamt 179 Justizvollzugsanstalten (Stichtag: 30.11.2018; vgl. Statista 2019) große institutionelle Unterschiede festzustellen. Unterbringungen können in unterschiedlichen Formen des geschlossenen oder offenen Vollzugs, in unterschiedlichen Wohn- bzw. Behandlungsgruppen oder in sozialtherapeutischen Abteilungen stattfinden. Zudem sind wesentliche Unterschiede bei einer Untersuchungshaft sowie der Unterbringung im Maßregelvollzug zu verzeichnen (vgl. Kawamura-Reindl & Schneider 2015, 233; eine ausführliche Darstellung des Strafvollzugs findet sich u. a. bei Laubenthal 2019).
Am Stichtag 31.03.2020 befanden sich 59 487 Gefangene (Personen, die sich in Untersuchungshaft befinden oder zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe verurteilt wurden) und Verwahrte (Personen, die unter Sicherungsverwahrung oder sonstigen Freiheitsentzug gestellt wurden) in Justizvollzugsanstalten. Davon verbüßten 42 177 Personen (39 637 Männer und 2 540 Frauen) eine Haftstrafe im Erwachsenenvollzug und 12 251 Personen (11 640 Männer und 611 Frauen) waren in Untersuchungshaft (vgl. Statista 2020a; 2020b).
Die zentralen Rechtsgrundlagen ergeben sich aus dem 1977 in Kraft getretenen Strafvollzugsgesetz (StVollzG), insbesondere den §§ 2, 3 StVollzG.