Читать книгу Lexikon für das Lohnbüro 2022 (E-Book EPUB) - Wolfgang Schönfeld - Страница 344

1.Allgemeines

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Arbeitslohn, der für eine mehrjährige Tätigkeit gezahlt wird, wird bei einer Zusammenballung von Einkünften – auch bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern – durch die Anwendung der sog. Fünftelregelung ermäßigt besteuert (§ 39b Abs. 3 Satz 9 EStG). Die Anwendung der Fünftelregelung bedeutet, dass die Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit zum Zwecke der Steuerberechnung mit einem Fünftel als sonstiger Bezug besteuert und die auf dieses Fünftel entfallende Lohnsteuer verfünffacht wird. Vgl. im Einzelnen die Erläuterungen beim Stichwort „Sonstige Bezüge“ unter Nr. 6 Buchstabe b.

LS+ SV+

Im Gegensatz zu den Entschädigungen ist Arbeitslohn für mehrere Jahre in der Regel auch beitragspflichtig.

In die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Vorsorgepauschale wird Arbeitslohn für mehrere Jahre in voller Höhe und nicht nur zu einem Fünftel einbezogen (§ 39b Abs. 3 Satz 10 EStG; vgl. auch die Erläuterungen in Anhang 8). In den Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber wird der Arbeitslohn für mehrere Jahre sowie die hierauf entfallenden Steuerabzugsbeträge nur dann einbezogen, wenn der Arbeitnehmer dies ausdrücklich beantragt (§ 42b Abs. 2 Satz 2 EStG; vgl. die Erläuterungen beim Stichwort „Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber“ unter Nr. 5).

Lexikon für das Lohnbüro 2022 (E-Book EPUB)

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