Читать книгу Lexikon für das Lohnbüro 2022 (E-Book EPUB) - Wolfgang Schönfeld - Страница 568

Оглавление

5.Meldung der Berufsausbildung

Damit die Rentenversicherungsträger Pflichtversicherungszeiten für eine Berufsausbildung richtig zuordnen können, sind zusätzliche Meldungen durch den Arbeitgeber erforderlich, wenn sich bei demselben Arbeitgeber ein Beschäftigungsverhältnis an das Berufsausbildungsverhältnis anschließt oder diesem vorausgeht. Der Beginn der Ausbildung ist mit der ersten Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens sechs Wochen nach Beginn der Ausbildung anzumelden. Werden die Auszubildenden nach dem Ende der Berufsausbildung bei demselben Arbeitgeber weiter beschäftigt, hat der Arbeitgeber das Ende der Berufsausbildung und den Beginn des Beschäftigungsverhältnisses zu melden.

Beispiel

Eine Auszubildende beendet am 30. 6. ihre Ausbildung zur Bürokauffrau und wird ab 1. 7. als solche weiterbeschäftigt. Folgende Meldungen sind erforderlich:

Abmeldung zum 30. 6.

Schlüsselzahl 102

Entgelt vom 1. 1. bis 30. 6.

Grund der Abgabe: 33

Anmeldung zum 1. 7.

Schlüsselzahl 101

Grund der Abgabe: 13

Das Ende der Berufsausbildung ist mit der nächsten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Beendigung der Ausbildung zu melden; der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens sechs Wochen nach Beginn. Auf die ausführlichen Erläuterungen zu den Meldepflichten des Arbeitgebers in Anhang 15 des Lexikons wird hingewiesen.

Lexikon für das Lohnbüro 2022 (E-Book EPUB)

Подняться наверх