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a)Berufliche Auswärtstätigkeiten

LS- SV-

Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine BahnCard zur Verfügung, ist dieser Sachbezug steuer- und beitragsfrei, wenn der Arbeitnehmer die BahnCard ausschließlich zur Verbilligung der beruflichen Fahrten wegen Auswärtstätigkeit verwendet.[143] Entsprechendes gilt für Familienheimfahrten im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung.

LS- SV-

Wird die BahnCard vom Arbeitgeber angeschafft und vom Arbeitnehmer sowohl beruflich als auch privat genutzt, liegt wegen des ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesses des Arbeitgebers kein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil vor, wenn nach der Prognose zum Zeitpunkt der Hingabe der BahnCard die ersparten Kosten für Einzelfahrscheine, die im Rahmen der beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit ohne Nutzung der BahnCard während der Gültigkeitsdauer anfallen würden, die Kosten der BahnCard erreichen oder übersteigen (prognostizierte Vollamortisation).[144] Tritt diese Prognose aus unvorhersehbaren Gründen nicht ein (z. B. wegen längerer Erkrankung des Arbeitnehmers), ist keine Nachversteuerung eines geldwerten Vorteils vorzunehmen, weil bei Hingabe der BahnCard ein ganz überwiegendes betriebliches Interesse des Arbeitgebers bestand, das durch die unvorhersehbaren Gründe nicht berührt wird. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine BahnCard 25, 50 oder 100 handelt.[145]

Beispiel A

Der Arbeitgeber stellt dem Außendienstmitarbeiter A Anfang 2022 eine BahnCard 100 (Jahreskarte 2. Klasse, Wert 4000 €) zur Verfügung, die von A auch für private Bahnreisen genutzt wird. Nach der zu Jahresbeginn erstellten Prognose des Arbeitgebers würden Einzelfahrscheine für die beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten des A im Jahre 2022 insgesamt ca. 4500 € kosten.

Die Zurverfügungstellung der BahnCard 100 führt bei A nicht zu einem steuerpflichtigen geldwerten Vorteil, da nach der Prognose zum Zeitpunkt der Hingabe der BahnCard die ersparten Kosten für Einzelfahrscheine die Kosten der BahnCard übersteigen.

Beispiel B

Der Arbeitgeber stellt dem Außendienstmitarbeiter A Anfang 2022 eine BahnCard 50 (Jahreskarte 2. Klasse, Wert 250 €) zur Verfügung, die von A auch für private Bahnreisen genutzt wird. Nach der zu Jahresbeginn erstellten Prognose des Arbeitgebers würden Einzelfahrscheine für die beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten des A im Jahre 2022 insgesamt ca. 600 € kosten.

Die Zurverfügungstellung der BahnCard 50 führt bei A nicht zu einem steuerpflichtigen geldwerten Vorteil, da nach der Prognose zum Zeitpunkt der Hingabe der BahnCard die ersparten Kosten für Einzelfahrscheine (= 600 €) die Kosten der BahnCard 50 zuzüglich der zum halben Preis zu erwerbenden Fahrscheine (250 € zuzüglich 300 € = 550 €) übersteigen.

LS+ SV+

Erreichen hingegen die während der Gültigkeitsdauer durch die Nutzung der BahnCard für beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten ersparten Kosten nach der Prognose zum Zeitpunkt der Hingabe voraussichtlich nicht vollständig die Kosten der BahnCard (prognostizierte Teilamortisation), ist der Wert der BahnCard in voller Höhe als geldwerter Vorteil anzusetzen.

Allerdings können in diesem Fall die während der Gültigkeitsdauer der BahnCard durch die Nutzung für beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten ersparten Fahrtkosten monatsweise oder am Ende des Gültigkeitszeitraums als Korrektur den steuerpflichtigen Arbeitslohn mindern (= Verrechnung des feststehenden steuerfreien Reisekostenerstattungsanspruchs mit der zunächst steuerpflichtigen Reisekostenvorauszahlung). Der Korrekturbetrag kann aus Vereinfachungsgründen in Höhe der ersparten Reisekosten für Einzelfahrscheine ermittelt werden, die während der Gültigkeitsdauer der BahnCard angefallen wären.

Beispiel C

Wie Beispiel A. Nach der zu Jahresbeginn erstellten Prognose des Arbeitgebers würden Einzelfahrscheine für die beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten des A im Jahre 2022 insgesamt ca. 2000 € kosten.

Die Zurverfügungstellung der BahnCard 100 führt bei A zu einem steuerpflichtigen geldwerten Vorteil von 4000 €, da nach der Prognose zum Zeitpunkt der Hingabe der BahnCard die ersparten Kosten für Einzelfahrscheine die Kosten der BahnCard nicht erreichen. Bei der Lohnabrechnung für Dezember 2022 oder im Rahmen des betrieblichen Lohnsteuer-Jahresausgleichs für 2022 mindern die tatsächlich ersparten Fahrtkosten (z. B. 1950 €) als Korrektur den steuerpflichtigen Arbeitslohn im Wege der Verrechnung.

Zur gemischten Nutzung einer BahnCard für den Personenfernverkehr vgl. auch nachfolgende Nr. 3.

Lexikon für das Lohnbüro 2022 (E-Book EPUB)

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